Wichtiger Hinweis für Kunden

1. Aufnahme

Die Tafel Eschwege entscheidet, wer als Kunde aufgenommen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch!

Bewerber legen aktuelle Bescheide des Jobcenter oder des Werra-Meißner-Kreis oder der Rentenversicherung vor. Die Tafel Eschwege hat das Recht, die vorgelegten Bescheide zu prüfen und ggf. die Anerkennung zu verweigern.

Die Tafel Eschwege wählt die Anzahl der Bewerber entsprechend Art und Menge, der erfahrungsgemäß zu erwartenden Lebensmittel sowie der Leistungsfähigkeit der ehrenamtlichen Mitglieder aus.

2. Lebensmittelausgabe

Abholer verhalten sich respektvoll und höflich gegenüber dem Ausgabepersonal und anderen Abholern. Unangemessenes Verhalten kann zum Entzug des Abholer-Ausweis führen.

Legen Sie den Abholer-Ausweis unaufgefordert vor. Die Lebensmittelausgabe erfolgt nur gegen Abholer-Ausweis.

  • Den Anweisungen des Ausgabepersonals ist Folge zu leisten
  • Das Ausgabepersonal entscheidet über die ausgegebenen Lebensmittel
  • Für jeden Abholer-Ausweis darf nur 1 Person den Ausgaberaum betreten
  • Kinder dürfen nicht in den Ausgaberaum (außer Kleinkinder unter 3 Jahren)
  • Bringen Sie ausreichend Taschen, Eierkartons und Kuchenbehälter mit
  • Abholung nur gegen eine Spende von 2€

3. Fehlen

Dreimaliges unentschuldigtes Versäumen der Abholung bedeutet Sperrung für weitere Abholungen.

Rufen Sie vor Beginn der Abholung an (Tel. 05651/338092 oder Hdy. 0173 256 9069), um Ihre Verhinderung mitzuteilen (Ausweis-Nummer nennen).

4. Ausweis

Bedürftige Personen mit eigenem Haushalthaben Anspruch auf einen Abholer-Ausweis. Der Abholer-Ausweis gilt nur für die dort genannte Person. Andere Abholer müssen rechtzeitig vor Abholung angekündigt werden (Tel. 05651/338092 oder Hdy. 0173 256 9069). Kinder ohne eigenen Haushalt werden im Abholer-Ausweis der Eltern aufgenommen.

Der Verlust des Ausgabenausweises muss vor der Abholung angezeigt werden. Ersatz-Ausweise erhalten Sie gegen eine Spende von 2€.

5. Lebensmittel

Die von der Tafel Eschwege abgegebenen Waren sind Spenden der Unternehmen der Region Eschwege. Die Mitarbeiter der Tafel Eschwege prüfen die angelieferten Lebensmittel auf äußerlich erkennbare Mängel und sortieren entsprechend aus. Kleine Schadstellen, die zumutbar vom Abholer bei der Zubereitung entfernt werden können, werden nicht in jedem Fall vom Personal entfernt (zum Beispiel Druckstellen, Verfärbungen etc.)

Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Lebensmittel kann bei Ausgabe schon überschritten sein. Deswegen ist das Lebensmittel nicht ungenießbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert nur den ordnungsgemäßen Geschmack und Zustand bis zu diesem Datum. Das Lebensmittel kann je nach Lagerung noch einige Zeit gut genießbar sein. Die Abholer prüfen selbst, ob das Lebensmittel ihren Anforderungen noch entspricht. Es besteht kein Anspruch auf länger haltbare Lebensmittel.

Die Tafel Eschwege kann nur ausgeben, was vorher gespendet wurde. Es besteht kein Anspruch auf Art und Menge der Abgaben. Das Personal der Tafel Eschwege entscheidet.

Die ausgegebenen Waren sind zum Eigenverbrauch bestimmt.

6. Entzug des Kunden-Ausweis

Jeglicher Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann zum Entzug des Kunden-Ausweis führen.

Dieses Merkblatt ist vom Abholer in der Tafel Eschwege zu unterschreiben.

(JH, Juni 2024)